Abzocke: 1&1 Tarifwechsel, Teil 2 – Warten auf die DSGVO Auskunft

Wenn man in so eine Situation wie ich mit 1&1 kommt ist es Grundsätzlich immer eine gute Idee sich erstmal eine DSGVO Auskunft einzuholen, das hat mehrere Vorteile

  • Es macht dem Unternehmen Arbeit
  • Man erfährt was das Unternehmen an Informationen hat mit denen die Forderungen begründet werden

Also schreibt man eine kurze Mail mit einem Text wie diesem

hiermit beantrage ich nach DSGVO eine Vollständige Datenauskunft inklusive der bisher gemachten Gesprächsaufzeichnung in der Hotline

Dann wartet man einen Monat und dann kommt nix

Warum wartet man einen Monat nun ja das gibt die DSGVO als Frist vor, in dieser Zeit muss das Unternehmen entweder liefern oder eine begründete Fristverlängerung geltend machen

Bei 1&1 keine Reaktion, was kann man dann machen:
Entweder man schreibt nochmal und drängt auf Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen

Oder man schreibt der zuständige Aufsichtsbehörde, ratet mal für was ich mich entschieden habe

Bei Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen werden im Einklang mit Absatz 2 Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist:

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/83.html

Also sucht man sich den zuständige Datenschutzbeauftragten raus und da muss ich sagen hat unser in der IT oft nachhängender Staat mal was richtig cooles gebaut unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/Kontaktfinder/kontaktfinder_node.html kann man sich durch klicken um den richtigen zu finden

Somit schreibt man dem Bundesdatenschutzbeauftragten dann freundlich, das 1&1 die Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht rausrückt die ein monatige Frist um ist und man auch keine Begründung zur Fristverlängerung erhalten hat

Dann erhält man recht schnell eine Antwort von 1&1, oh da Arbeitet wohl doch wer:

Aus Ihrer E-Mail geht nicht zweifelsfrei hervor, dass Sie tatsächlich der Vertragsinhaber oder die bevollmächtigte Person sind.
 
Teilen Sie uns bitte daher folgende Daten für die Zuordnung mit, antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail: 

– Ihren Vor- und Nachnamen 
– Ihre 1&1 Kundennummer und Vertragsnummer oder Auftragsnummer 
– Ihr Geburtsdatum oder Ihre E-Mail-Adresse, die Sie bei uns hinterlegt haben 
– die letzten 3 Ziffern Ihrer Bankverbindung, die Sie bei uns hinterlegt haben

Hm spannend, Rechnungen kann 1&1 an die Adresse schicken, auch bzgl. meiner anderen Schreiben habe ich teilweise Antworten erhalten aber hier nehmen Sie es plötzlich genau

Also beantwortete ich die gestellten Fragen und Fragte nach einer Rechtsgrundlage für die Fragen

Da Ihre E-Mail-Adresse bei uns zwar hinterlegt, aber von Ihnen noch nicht verifiziert wurde, ist die Abfrage Ihrer Daten aus Datenschutzgründen notwendig, damit wir sicher sein könne, dass wir keine Auskunft eine dritte Person erteilen. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail-Adresse ggf. auch von Familienmitgliedern genutzt wird bzw. genutzt werden kann.

Naja eine Rechtsgrundlage sehe ich hier nicht und diese Fragen sind auch nicht wirklich geeignet um Familienmitglieder abzuhalten, wenn du drei der vier Fragen nicht beantworten kannst als angehöriger sollte dir das zu denken geben, die Kundennummer findet man wahrscheinlich in den Rechnungsemails oder in der Bestellbestätigung

Das war jetzt ein langer Text, warum schreibe ich diesen weil die DSGVO Auskunft noch wichtig für die nächsten Teile wird

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder sonst wie im Rechtswesen tätig, ich bin Informatiker und halte mich für gut Informiert was Datenschutzthemen angeht, alle angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit dies stellt auch keine Rechtsberatung dar