Merz und die Sonderschulden

Heute konzentrieren wir uns mal auf die Sonderschulden für Infrastruktur, der Plan ist 500 Mrd. Euro als schulden aufzunehmen davon sollen 100 Mrd. Euro an die Bundesländer fließen

Was soll nun aber mit dem Geld konkret gemacht werden, das weiß niemand, einen konkreten Plan gibt es nicht oder man möchte uns zumindest nicht davon erzählen, die genaueste Auflistung die ich finden konnte ist diese

Zur Sanierung und zum Ausbau der Infrastruktur wird ein kreditfinanziertes Sofortprogramm aufgelegt. Finanziert werden sollen  „insbesondere Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-Investitionen, Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung“, wie es in der Zusammenfassung der Ergebnisse vom 4. März heißt. Dafür werden 500 Milliarden Euro bereitgestellt. Auch dazu wird von CDU, CSU und SPD eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht.

https://www.cdu.de/aktuelles/aussen-und-sicherheitspolitik/erste-einigung-union-mit-spd-was-bedeutet-das-milliardenpaket/

Klingt ja erstmal nicht schlecht, schließlich ist uns allen klar das hier die letzten Jahre nicht genug investiert wurde, aber wie kommt man auf die 400 Mrd. Euro für den Bund zunächst muss man bedenken welche Aufgaben unter welcher Jurisdiktion ablaufen

Zuständigkeiten der Länder:

  • Krankenhaus-Investitionen: Die Länder sind für die Planung, Organisation und Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur verantwortlich.​
  • Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur: Die Länder sind zuständig für die Schulbildung, frühkindliche Betreuung und die meisten Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen. ​bmbf.de

Gemeinsame Zuständigkeiten (Bund und Länder):

  • Energieinfrastruktur: Die Verantwortung für die Energieinfrastruktur ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest, während die Länder für die Umsetzung und Überwachung zuständig sind.​
  • Forschung und Entwicklung: Beide Ebenen fördern Forschung und Entwicklung. Der Bund unterstützt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, während die Länder die Hochschulforschung fördern. ​bmbf.de
  • Digitalisierung: Die Digitalisierung ist eine Querschnittsaufgabe, bei der Bund und Länder zusammenarbeiten. Der Bund entwickelt nationale Strategien, während die Länder diese auf regionaler Ebene umsetzen.

Zuständigkeiten des Bundes:

  • Zivil- und Bevölkerungsschutz: Der Bund trägt die Verantwortung für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, einschließlich des Schutzes kritischer Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorgung sowie Verkehrssysteme. ​bmi.bund.de
  • Verkehrsinfrastruktur: Der Bund ist zuständig für die Infrastrukturen des bundesweiten Verkehrs, insbesondere für Bundesautobahnen und Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. ​boell.de+1bundestag.de+1

Jetzt schauen wir uns doch mal an was die letzten 10 Jahre investiert wurde

JahrSchienenverkehr (Mrd. €)Straßenverkehr (Mrd. €)Wasserstraßen (Mrd. €)Gesamte Investitionen (Mrd. €)
20144,550,610,1
20154,85,40,710,9
20165,15,70,811,6
20175,560,912,4
20185,76,3113
20196,26,61,113,9
20206,571,214,7
20216,87,31,315,4
20227,17,61,416,1
20239,1912,681,3523,22
202418,19,1128,2
Gesamt169,52

Dazu kann man noch etwa 2 Mrd. jährlich für Digitale Infrastruktur rechnen macht also rund 190 Mrd. Euro

Dann können wir noch etwa 13 -15 Mrd. jährlich (2023 und 2022) für Zivil- und Bevölkerungsschutz dazu rechnen, also etwa 140 Mrd. Euro

Damit sind wir nun bei rund 330 Mrd. Euro packen wir noch 2% jährliche Inflation dazu, kommen wir auf 402 Mrd. Euro das korreliert hervorragend mit diesem Paket oder?

Wenn man nun davon ausgeht das die Sonderschulden verwendet werden um den Haushalt zu sanieren dann decken diese hervorragend die laufenden Kosten aber wirklich neue Investitionen wurden hier noch keine getätigt, wenn man man von den 100 Mrd. für die Länder absieht die im übrigen laut dem Deutschen Städte und Gemeindebund tatsächlich 149 Mrd. Euro benötigen https://www.dstgb.de/themen/finanzen/investitionen/149-mrd-investitionsstau/

Was bleibt also noch im Bundeshaushalt ohne das Sondervermögen

Gehen wir mal davon aus, das Sondervermögen wird genutzt um die üblichen Zahlungen in die Infrastruktur zu decken, was meine obige Rechnung beschreibt, dann würden im nächsten Bundeshaushalt etwa folgende Summen frei werden

  • 20 Mrd. Euro für Verkehr
  • 2 Mrd. Euro für Infrastruktur
  • 14 Mrd. Euro für Zivil- und Bevölkerungsschutz

Insgesamt also etwa 36 Mrd. Euro

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten was die neue Regierung macht

  • Keine neuen Investitionen tätigen, stattdessen halte ich Steuergeschenke für Reiche wie z.B. das Abschaffen des Soli für denkbar
  • Zusätzliche Mittel für Geheimdienste und Verteidigung
  • Förderung der Infrastruktur

Letzteres werden wir sehen, CDU und SPD haben uns bislang noch keinen neuen Haushaltsplan sehen lassen sagen uns aber auch nicht was genau mit dem Geld geplant ist

Für den Haushaltsplan benötigen Sie aber auch nur eine einfache Mehrheit, und somit könnte Merz mit einem super entspanntem Haushalt die nächsten 4-8 Jahre durch regieren und dann mit 77 in Rente gehen

Ich denke hier lässt sich die SPD mal wieder von der CDU über den Tisch ziehen und die glauben auch noch sie hätten etwas gewonnen, witzig finde ich das die Grünen da nicht so einfach mit machen aber wer könnte auch dieser Scharm offensive widerstehen

[Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Katharina Dröge] verwies unter anderem darauf, dass Angebote, die Merz der Grünen-Fraktionsspitze auf die Mailbox gesprochen habe, unzureichend seien.

https://www.n-tv.de/politik/Gruene-wollen-Merz-Finanzpaket-nicht-zustimmen-article25618404.html

und

[Parteichefin Franziska] Brantner sagte zudem, Merz habe bisher lediglich angeboten, bei dem Sondervermögen im Begründungsteil das Wort „Klima“ zu nennen.

https://www.n-tv.de/politik/Gruene-wollen-Merz-Finanzpaket-nicht-zustimmen-article25618404.html

Der Geplante Gesetzes Text sieht im übrigen so aus

„Artikel 143h
(1) Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109
Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb
einer Laufzeit von 10 Jahren bewilligt werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(2) Aus dem Sondervermögen nach Absatz 1 Satz 1 stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für
Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung. Die Länder haben dem Bund über die Mittelverwendung Bericht zu erstatten. Der Bund ist zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung berechtigt. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates.“

https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015096.pdf

Auch hier wird wieder mit keinem Wort erwähnt was eigtl. mit dem Geld passieren soll, außerdem bin ich der Meinung das wir das Grundgesetz nicht einfach für jeden Mist ändern sollten, so ist das nicht gedacht sondern das Grundgesetz ist dafür gedacht einen Sinnvollen Rahmen für die Menschenrechte und Staatsorganisation zu schaffen, da gehört so ein Mist einfach nicht rein